creaSPA ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Verkaufs- und Lieferungsbedingungen creaSPA AG, Langackerstrasse 37, CH-6330 Cham
1. Preise
1.1 Preise in Katalogen und Listen
Die in Katalogen und Listen enthaltenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders gekennzeichnet, exklusive Mehrwertsteuer. Die Preise sind freibleibend.
1.2 Preise in Angeboten
Die in Angeboten enthaltenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer ist offen ausgewiesen. Die Geltungsdauer der Angebote richtet sich nach den entsprechenden Artikeln des Obligationenrechts.
1.3 Preise in Auftragsbestätigungen
Die in Auftragsbestätigungen enthaltenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer ist offen ausgewiesen. Die Preise sind fest, soweit der Warenbezug innert 30 Tagen ab dem Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung erfolgt.
2. Verpackung
2.1 Eigenes Packmaterial wird separat berechnet. Bei Franko-Rücksendungen, in einwandfreiem und wiederverwendbarem Zustand, wird der Betrag gutgeschrieben.
3. Lieferung
3.1 Die Lieferung erfolgt per LKW franko Domizil oder Baustelle. Der Lieferant übernimmt das Transportrisiko. Für Beschädigungen bei der Zwischenlagerung am Domizil oder auf der Baustelle wird die Haftung abgelehnt.
3.2 Bei anderen Lieferarten auf Veranlassung des Käufers, gehen die Kosten und das Transportrisiko zu Lasten des Käufers.
Der Lieferant bemüht sich zur Einhaltung der Liefertermine, die Angabe der Liefertermine erfolgt jedoch unverbindlich.
Ansprüche auf Ersatz von Konventionalstrafen oder sonstige Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen werden abgelehnt.
4. Kontrolle der Ware
4.1 Der Käufer hat die Ware unmittelbar nach Übernahme zu kontrollieren. Transportschäden sind sofort dem Überbringer und dem Lieferanten mitzuteilen. Andere Beanstandungen sind innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Ware beim Lieferanten anzubringen.
5. Garantie
5.1 Waren-Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, auch Konstruktions- oder Materialfehler, die nicht auf unsachgemässe Behandlung zurückzuführen sind, müssen sofort nach Feststellung, spätestens aber innerhalb von zwölf Monaten vom Versandtag gerechnet, gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Garantiefrist wird jede weitere Haftung abgelehnt. Für begründet erklärte Beanstandungen kann nur Austausch bzw. ein Preisnachlass oder höchstens die Rückerstattung des Kaufpreises der beanstandeten Ware in Frage kommen. Pauschalforderungen oder Zahlungsrückstellungen werden abgelehnt.
Garantiedauer Saunakabinen und Saunatechnik:
Private Saunakabinen 5 Jahre Gewährleistung. Gewerbliche Anlagen 1 Jahr Gewährleistung.
Saunatechnik (Steuerungen und Öfen) private Anlagen 2 Jahre Gewährleistung. Gewerbliche Anlagen 1 Jahr Gewährleistung.
Für die auszuführenden Arbeiten haftet der jeweilige Unternehmer im Rahmen der branchenüblichen Garantieleistungen.
5.3 Farb- und Massabweichungen
Wegen der Eigenart des Fabrikationsprozesses bei unseren Produkten und Zubehör, sowie für Holzfabrikationsteile, kann für die exakte Farbübereinstimmung, sowie die genaue Einhaltung der Masse und Gewichte, keine Garantie übernommen werden. Alle Massangaben in Angeboten, Katalogen und Listen verstehen sich als Zirkamasse und sind für den Lieferanten unverbindlich.
Ebenso lassen sich unsere Produkte fabrikationstechnisch nicht in absoluter Fehlerlosigkeit herstellen. Kleine Mängel, welche die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigen, können deshalb nicht zum Gegenstand einer Beanstandung gemacht werden.
6. Rücknahmen
Auf den Gutschriften für Warenrücknahmen wird ein Abzug entsprechend den entstandenen Umtrieben vorgenommen, mindestens aber CHF 50.-.
Die Rücknahme von Produkten oder Zubehör setzt das Einverständnis des Lieferanten voraus oder es wird 30% des Bruttoverkaufspreises in Rechnung gestellt. Ware, welche vor mehr als 6 Monaten geliefert worden ist, kann nicht mehr zurückgenommen werden. Dasselbe gilt für veraltete und beschädigte Artikel, sowie Spezialausführungen und Sonderanfertigungen.
7. Zahlungen
7.1 Handelsware
Alle Beträge werden mit dem aktuellen MSWT.-Satz zum Zeitpunkt des Fakturadatum verrechnet.
Zahlung innert 14 Tagen rein Netto ab Rechnungsdatum.
Zahlungsrückbehalte auf Grund von Mängelrügen sind nicht gestattet und unter Punkt 5.1 geregelt.
Die Rechnungen verfallen 14 Tage nach Rechnungsdatum . Mit Überschreitung dieser Frist tritt ohne Mahnung der Verzug ein und die Forderung wird zu einem Satz von 8 % verzinslich. Unberechtigte Abzüge werden nachverrechnet.
Es werden keine Bank-oder Erfüllungsgarantien ausgestellt.
7.2 Projekte
Alle Beträge werden mit dem aktuellen MSWT.-Satz zum Zeitpunkt des Faktturadatum verrechnet.
50 % bei Auftragsbestätigung innert 14 Tagen rein netto ab Fakturadatum
40 % vor Lieferung und Montage innert 14 Tagen rein netto ab Fakturadatum
10 % nach Inbetriebnahme 14 Tagen rein netto
Zahlungsrückbehalte auf Grund von Mängelrügen sind nicht gestattet und unter Punkt 5.1 geregelt.
Die Rechnungen verfallen 14 Tage nach Rechnungsdatum. Mit Überschreitung dieser Frist tritt ohne Mahnung der Verzug ein und die Forderung wird zu einem Satz von 8 % verzinslich. Unberechtigte Abzüge werden nachverrechnet.
Es werden keine Bank-oder Erfüllungsgarantien ausgestellt.
7.3 Ersatzteile/Einzelbestellungen
50% bei Auftragsbestätigung innert14 Tagen rein netto ab Fakturadatum, ab Bestellwert CHF 1‘000.00.
Lieferkosten werden in der Schlussrechnung definitiv angepasst, nach Erhalt der definitiven Abrechnung des Transportunternehmens.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung im Eigentum des Lieferanten.
9. Rücktrittsrecht
9.1 Veränderungen in den Verhältnissen des Käufers wie Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungseinstellung,
sowie die Einleitung von grösseren Betreibungen usw. berechtigen den Lieferanten zum sofortigen Rücktritt von allfälligen
Leistungsverpflichtungen. Allfällige Guthaben werden sofort zur Zahlung fällig.
10. Erfüllungs- und Gerichtsort
10.1 Als Erfüllungs- und Gerichtsort für Käufer und Lieferant gilt der Sitz des Lieferanten.
11. Anerkennung der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
11.1 Alle Lieferungen erfolgen auf Grund der vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, die durch die Auftragserteilung ausdrücklich als anerkannt gelten. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Lieferanten.